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04.04.2025 12:00:00

Welche Funktion nehmen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ein? Diese Frage diskutierte Rechtsanwalt Dr. Sebastian Sick beim jüngsten Corporate Governance Working Breakfast (CGWB). Das CGWB ist eine Veranstaltungsreihe zu der Professorin Dr. Julia Redenius-Hövermann, Professorin für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Frankfurt School, und Sabrina Biedenbach, Board Office Biedenbach, regelmäßig einladen.

Bedeutung der Arbeitnehmervertreter für die Strategieentwicklung

Laut Dr. Sebastian Sick übernehmen Arbeitnehmervertreter eine entscheidende Rolle im Aufsichtsrat, da die Arbeitnehmerperspektive unabdingbar für die Strategieentwicklung eines Unternehmens ist. Sie bringen die Interessen der Belegschaft in wichtige Entscheidungsprozesse ein. Arbeitnehmervertreter werden im Gegensatz zu den Anteilseignervertretern demokratisch gewählt. Das drückt sich auch in ihrem Selbstverständnis aus, wie zum Beispiel in der gewerkschaftlichen Vernetzung oder im Team-Gedanken. Durch ihr Know-how über betriebliche Abläufe, Arbeitsbedingungen oder Produkte tragen sie wertvolle Impulse zur Unternehmensführung bei. Mit ihrem internen Wissen sowie der eigenen Strategievorstellung können sie den Vorstand konstruktiv „challengen“. Darüber hinaus nehmen sie eine besondere Funktion bei Fragen der Nachhaltigkeit ein, da hierbei beispielsweise Bezahlung, Geschlechtergerechtigkeit, Arbeitsschutz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Arbeitnehmerschutz in Lieferketten langfristig betrachtet werden. Dr. Sebastian Sick regte an, die Arbeitnehmervertretungen deswegen bereits während der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte mit einzubeziehen.

Aktuelle Entwicklungen in Deutschland und Europa

In 14 europäischen Mitgliedstaaten sind Arbeitnehmervertreter in Aufsichts- und Verwaltungsräten vorgesehen – sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor. In Deutschland nimmt die Anzahl der Unternehmen mit Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat ab. 2022 lag der Anteil der mitbestimmten Unternehmen mit über 2000 Beschäftigten nur noch bei 60,5 % (2019: 67,5 %). Gleichzeitig zeigt sich, dass die Frauenquote in mitbestimmten Aufsichtsräten höher ist als in Unternehmen ohne Mitbestimmung.

In der abschließenden Diskussion beantwortete Dr. Sick Fragen zu politischen Entwicklungen, zur optimalen Größe von Gremien und zur Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer- und Anteilseignervertretern.

Dr. Sebastian Sick, LL. M. Eur., ist Rechtsanwalt, Leiter Unternehmensrecht und Corporate Governance der Hans-Böckler-Stiftung, Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sowie Mitglied verschiedener Aufsichtsräte.

Einen ausführlicheren Bericht zu diesem Corporate Governance Working Breakfast finden Sie hier.

Informationen zu früheren Corporate Governance Working Breakfasts finden Sie hier.