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Durch die Bekämpfung der weltweiten Corona-Pandemie sind viele Unternehmen in Deutschland und den europäischen Nachbarländern wirtschaftlich angeschlagen. Bereits 2019 hat der Europäische Richtliniengeber eine neue Restrukturierungsrichtlinie verabschiedet, die von den EU-Ländern auf nationaler Ebene bis 2021 umzusetzen ist – das ist auch für die Post-Corona-Zeit von großer Bedeutung. Ziel der Restrukturierungsrichtlinie ist, Unternehmen, die nah an einer Insolvenz stehen aber noch nicht insolvenzreif sind, durch Restrukturierung in eine Ausgangsposition zu bringen, in der sie überleben können. So sollen auch Arbeitsplätze gesichert werden. Vorteil der neuen Richtlinie ist, dass Gläubiger in bestimmten Situationen überstimmt werden können. Außerdem soll das betroffene Unternehmen vor Gericht ein Moratorium beantragen können, welches Zeit für die Ausarbeitung eines Restrukturierungsplans gibt. Dr. Andreas Walter, Rechtsanwalt und Partner bei Schalast & Partner, sowie Lehrbeauftragter für Bankrecht und Bürgerliches Recht an der Frankfurt School of Finance & Management, erklärt im Video ausführlich die Hintergründe.