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Frankfurt am Main, 08.05.2020 12:00:00

Am Dienstag, 5. Mai 2020, entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Stabilisierung des Euro zum Teil nicht verfassungskonform ist. Laut den Richterinnen und Richtern verstößt der Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB teilweise gegen das Grundgesetzt. Dies führen die Juristen darauf zurück, dass die Bundesregierung und das Parlament die Beschlüsse nicht geprüft haben. Professor Dr. Christoph Schalast, Professor für Mergers & Acquisitions, Wirtschaftsrecht und Europarecht an der Frankfurt School of Finance & Management, ist von dem Urteil überrascht und kritisiert die Entscheidung. Eine ausführliche Einschätzung durch den Experten finden Sie im Video.

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