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Durch den Kampf gegen das Corona-Virus schränkt die Regierung die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in einem seit der Gründung der Bundesrepublik noch nicht gekannten Maß ein. Rechte, die vor der Pandemie noch als selbstverständlich wahrgenommen worden, wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit oder die Versammlungsfreiheit und zentrale Wirtschaftsfreiheiten wie die Berufsfreiheit, können zurzeit nicht so ausgeübt werden, wie noch zu Beginn des Jahres. Professor Dr. Christoph Schalast, Professor für Mergers & Acquistitions, Wirtschaftsrecht und Europarecht, an der Frankfurt School of Finance & Management, mahnt deshalb, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen auch in diesen schwierigen Zeiten im Auge zu behalten. „Ich appelliere an Maß und stärkere Verhältnismäßigkeit. Die Judikative sollte jede Maßnahme, die vor Gericht gebracht wird im Einzelnen stärker überprüfen, sodass diese auch nachvollziehbar ist. Nur so bleibt Gewaltenteilung sichtbar“, sagt Professor Schalast, der an der Wirtschaftsuniversität den Master of Mergers & Acquisitions im Jahr 2005 ins Leben gerufen hat.