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17.07.2025 12:00:00

Das Frankfurt Competence Centre for German and Global Regulation (FCCR) fordert politische Entscheidungsträger der EU dazu auf, die Finanzregulierung zu reformieren und stärker an den strategischen Zielen der EU in Bezug auf Wirtschaftswachstum und globale Wettbewerbsfähigkeit auszurichten. Überregulierung, regulatorische Fragmentierung und Komplexität bremsen zunehmend die Entwicklung des Finanzsektors und Investitionen in die Realwirtschaft. Dazu hat das FCCR ein Arbeitspapier veröffentlicht.

Die Autoren, Prof. Dr. h.c. mult. Roland Koch und Prof. Dr. Thomas Weck, identifizieren regulatorische Ineffizienzen auf allen Ebenen des Lamfalussy-Prozesses und fordern eine grundlegende Neugewichtung zwischen aufsichtsrechtlichen Zielen und Verhältnismäßigkeit. Finanzielle Stabilität bleibt zwar ein zentrales Anliegen, dennoch muss die EU nun auch Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ausdrücklich berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit der grünen und digitalen Transformation.

Anhand konkreter Beispiele – darunter Kapitalanforderungen, die Strategie für den Privatkundenbereich, die CSRD- und SFDR-Rahmenwerke, der Vorschlag für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) und die DORA-Regelung – entwickeln die Autoren einen Sieben-Punkte-Plan für Reformen:

  1. Gewährleistung der vollständigen Einhaltung der Leitlinien für bessere Rechtsetzung, insbesondere bei Folgenabschätzungen.
  2. Achtung der Grenzen der institutionellen Zuständigkeiten sowie Vermeidung einer De-facto-Regulierung durch aufsichtsrechtliche Leitlinien.
  3. Verwendung grundsatzbasierter Rechtsvorschriften der Stufe 1 für die Priorisierung und eine größere regulatorische Flexibilität, die eine verhältnismäßige Umsetzung im Einzelfall ermöglichen.
  4. Bewältigung globaler Probleme durch koordinierte globale Maßnahmen, um Fragmentierung und doppelte Compliance-Auflagen zu verringern.
  5. Entwicklung fördernder Rechtsvorschriften zur Unterstützung von Innovationen, insbesondere im Bereich der digitalen Finanzdienstleistungen und KI.
  6. Einführung der Wettbewerbsfähigkeit als sekundäres Regulierungsziel für die ESA.
  7. Schaffung eines Rahmens zur Anpassung der Aufsicht an Marktveränderungen, z. B. durch die Verwendung von EU-Äquivalenten zu den US-amerikanischen No-Action-Letters.

Die Autoren fordern die Europäische Kommission, den Rat und das Parlament sowie die nationalen Behörden nachdrücklich auf, diese Empfehlungen in den nächsten Legislaturzyklus und in alle Phasen des Lamfalussy-Prozesses einzubeziehen.

„Eine intelligente Finanzmarktregulierung kann ein Eckpfeiler für die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit sein. Um dies zu erreichen, muss sie jedoch an den Markt angepasst werden und sich nicht nur auf Risiken, sondern auch auf Chancen konzentrieren“, so Roland Koch, Direktor des FCCR.

Der vollständige Bericht ist verfügbar unter: News – Frankfurt Competence Centre for German and Global Regulation

Kontakt

Thomas Weck
Associate Professor für Öffentliches Recht, Regulierungsrecht und Rechtsvergleichung