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Frankfurt am Main, 25.11.2024 12:00:00

Beim 34. Corporate Governance Working Breakfast (CGWB) sprach Dr. Daniel Weiß, Rechtsanwalt und Partner bei Hengeler Mueller, über die Herausforderungen und Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrats in Krisensituationen und bot wertvolle Einblicke in Best Practices. Das CGWB ist eine Veranstaltungsreihe zu der Professorin Dr. Julia Redenius-Hövermann, Professorin für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Frankfurt School, und Sabrina Biedenbach, Board Office Biedenbach, regelmäßig einladen.

Verantwortung des Aufsichtsrats und Stakeholder- und Risikomapping

Daniel Weiß eröffnete mit einer Vorstellung unterschiedlicher Krisenszenarien und betonte, dass Krisen jederzeit und unerwartet auftreten können – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Der Aufsichtsrat nehme in diesen Fällen eine entscheidende Rolle ein, insbesondere in der Überwachung und Unterstützung des Vorstands. Er müsse sicherstellen, dass der Vorstand funktionsfähig bleibe und die Krise bewältigen könne. Während die Sachverhaltsaufklärung primär in der Verantwortung des Vorstands liege, könne der Aufsichtsrat bei Anzeichen von Pflichtverletzungen eine eigene Untersuchung einleiten, um mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen.

Ein fundiertes Stakeholder- und Risikomapping bilde die Grundlage für effektives Krisenmanagement. Dr. Weiß hob hervor, dass zahlreiche Stakeholder betroffen sein können, was die Gefahr von Klagen – insbesondere in den USA – erhöht. Deswegen helfen eine transparente Kommunikation und eine durchdachte Strategie, das Vertrauen der Betroffenen zu stärken und gemeinsame Lösungswege zu finden.

Akutes Krisenmanagement und Best Practices für die Aufarbeitung

Im akuten Krisenmanagement stünden Gefahren- und Schadensabwehr im Fokus, wobei rechtliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Entscheidend sei, zukünftige Vorfälle zu verhindern und Fehler in der Anfangsphase zu vermeiden. Der Aufsichtsrat spiele hierbei eine zentrale Rolle in Überwachung, Coaching und gegebenenfalls Intervention. Zu den zeitkritischen Maßnahmen gehörten die Sicherung von Daten und Beweisen sowie eine durchdachte Kommunikation. Gleichzeitig biete die Krise die Möglichkeit, das Risiko-Chancen-Profil des Unternehmens nachhaltig zu verbessern.

Dr. Weiß erläuterte abschließend Best Practices für die Aufarbeitung von Krisenvorfällen. Zur Überwachungspflicht des Aufsichtsrats gehöre u.a. auch die Plausibilisierung der vom Vorstand geleiteten internen Untersuchung. Dr. Weiß empfahl bei dabei auf eine sachgemäße Aufklärung der Verdachtsfälle, Governance, eine recht- und zweckmäßige Kommunikation und den richtigen Umgang mit Behörden zu achten. Auch die Einbindung der Erkenntnisse in Folgeprozesse und eine Root Cause Analysis seien entscheidend. Bei Verdacht auf Pflichtverletzungen des Vorstands oder schwerwiegenden Gefahren für die Gesellschaft könne eine eigene Untersuchung durch den Aufsichtsrat erforderlich sein. Solche Untersuchungen seien jedoch oft rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch anspruchsvoll.

Einen ausführlicheren Bericht zu diesem Corporate Governance Working Breakfast finden Sie hier.

Informationen zu früheren Corporate Governance Working Breakfasts finden Sie hier.