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Frankfurt am Main, 20.06.2024 12:00:00

Das Frankfurt School Competence Centre for German and Global Regulation (FCCR) und das Europa-Institut der Universität des Saarlandes veranstalteten am 6.-7. Juni 2024 eine gemeinsame Konferenz zu wirtschaftlicher Sicherheit und Marktregulierung. Hierzu konnten das FCCR und das Europa-Institut hochrangige Sprecher deutscher und europäischer Institutionen, Verbände, Unternehmen und aus der deutschen und internationalen Wissenschaft begrüßen. Die Konferenz war von Professor Dr. Thomas Weck und Dr. Philipp Reinhold organisiert worden.

Als Key Note Speaker gab Jörg Wuttke, President EU Chamber of Commerce in China emeritus, einen aktuellen Überblick über die Situation europäischer Unternehmen in China und ordnete die Beziehungen zu China geopolitisch ein. Andrew Zvirzdin, Political/Economic Section Chief des US-Generalkonsulats in Frankfurt, beleuchtete in einem Impulsvortrag die Kontinuitäten und Prioritäten der US Economic Security Policy.

Im Übrigen orientierte sich die Konferenz an der Kommissionsmitteilung „Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit“ vom 20. Juni 2023 und war entsprechend in vier Themen-Panels gegliedert:

  1. „Risikoanalyse“: De-Risking ist nicht nur eine Angelegenheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten, sondern auch der Marktteilnehmer. Um De-Risking gegenüber Ländern wie China zu betreiben, ist es wichtig, die globalen Wertschöpfungsketten genau zu verstehen und die eigenen Handlungsgrenzen zu erkennen. Auch Länder auf den Verarbeitungsstufen können unvermeidliche Handelspartner sein, was De-Risking-Strategien erschwert.
  2. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU (Promoting): Die wirtschaftliche Sicherheitsstrategie der EU beruht auf strategischer finanzieller Unterstützung der öffentlichen Hand an strategisch wichtige Wirtschaftssektoren. Diese zielt darauf ab, die Maßnahmen der EU zur Beseitigung von Marktzutrittsbarrieren im Binnenmarkt zu ergänzen. Allerdings sollte die EU auch die Gefahr im Auge behalten, dass durch Subventionswettläufe zwischen einzelnen Mitgliedstaaten eine neue Marktfragmentierung entstehen könnte.
  3. Schutz der EU-Wirtschaft (Protecting): Die EU hat bereits Maßnahmen ergriffen, um gegen nicht-marktwirtschaftliches Handeln anderer Staaten – beispielsweise durch Antidumpingzölle – und Verzerrungen des fairen Wettbewerbs im Binnenmarkt – beispielsweise durch das Drittlandbeihilfeninstrument – vorzugehen. In Zukunft sollte gegebenenfalls stärker berücksichtigt werden, dass auch Investitions- und Ausfuhrkontrolle indirekt zu gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt beitragen können.
  4. Partnerschaften mit Drittländern mit gemeinsamen Interessen (Partnering): Das Panel betraf schwerpunktmäßig die Beziehungen zwischen der EU und Japan. Bilaterale Partnerschaften können zu Rechtssicherheit beitragen und „friend-shoring“ fördern. Letzteres beschreibt, dass Unternehmensprozesse in Länder ausgelagert werden, mit denen man gemeinsame Werte teilt.

Kooperationspartner des dritten Panels war die Deutsche Vereinigung für Internationales Recht. Die Konferenz wurde durch den Internationalisierungsfonds der Universität des Saarlandes gefördert.

Am 29. Oktober 2024 bietet die 6. Frankfurter Regulierungskonferenz die nächste Gelegenheit, branchen- und sektorenübergreifend aktuelle Ansätze und Anwendungsfelder deutscher und internationaler Regulierung zu diskutieren.

Kontakt

Thomas Weck
Associate Professor für Öffentliches Recht, Regulierungsrecht und Rechtsvergleichung