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Wie können Finanzmarktteilnehmerinnen und -teilnehmer sicherstellen, dass ihre Investitionen den Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen und einen positiven Beitrag dazu leisten, die Umweltziele der EU zu erreichen und soziale Mindeststandards einzuhalten? Um diese Frage zu beantworten, spielen die Do No Significant Harm (DNSH) Kriterien eine Schlüsselrolle innerhalb der EU-Taxonomie. Doch wie lassen sie sich in der Praxis anwenden?
Das Frankfurt School – UNEP Collaborating Centre for Climate & Sustainable Energy Finance hat zusammen mit der Maples Group und Environmental Liability Solutions Europe (ELS) ein DNSH-Handbuch veröffentlicht. Es zeigt Finanzmarktteilnehmerinnen und-teilnehmern auf, wie das DNSH-Prinzip erfolgreich in der Praxis angewendet werden kann. Das Ziel ist es, das Bewusstsein für die Vorteile einer frühzeitigen Berücksichtigung der DNSH-Kriterien bei Investitionsentscheidung zu schärfen.
Der Leitfaden enthält drei Fallstudien, die repräsentativ für Immobilien- und Infrastrukturprojekte sind und die gesamte Wertschöpfungskette einschließlich Betrieb, Produkten, Dienstleistungen und Lieferketten umfassen. Die Fallstudien erläutern, wie Finanzmarktteilnehmerinnen und -teilnehmer die DNSH-Bewertung in den Entscheidungsprozess einbeziehen können, um gestrandete Vermögenswerte zu vermeiden. Zudem zeigt das DNSH-Handbuch auf, wie die EU-Taxonomie als Leitfaden genutzt werden kann, um Umweltziele zu erfüllen und frühzeitig potenzielle Risiken zu identifizieren, die sich negativ auf das Rendite-Risiko-Profil der Investition auswirken können.
Die Fallstudien verdeutlichen, wie bei großen Immobilien- und Infrastrukturprojekten die relevanten DNSH-Kriterien und andere ESG-Angaben strukturiert und zielgerichtet erfasst und analysiert werden können. Strategische Entscheidungen, die von Planerinnen und Planern in der frühen Phase der Projektentwicklung getroffen werden, erleichtern die Offenlegung für alle Beteiligten und stellen sicher, dass sich die ökologischen Ambitionen des Projekts lohnen.