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Am Donnerstag, 27. Februar 2020, fand das 17. Corporate Governance Working Breakfast mit dem Thema „Nachlese zur Kodex-Reform und zu ARUG II“ an der Frankfurt School of Finance & Management statt.
Die Reform des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 20. März 2020 abgeschlossen. Dr. Cordula Heldt, Leiterin Corporate Governance und Gesellschaftsrecht, Deutsches Aktieninstitut e.V., und Dr. Claudia Royé, Leiterin Kapitalmarktrecht, Deutsches Aktieninstitut e.V., berichteten über den Prozess der Kodex-Reform und die Einführung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Sie gaben einen Überblick über Neuerungen in der Corporate Governance in Deutschland und sprachen Handlungsempfehlungen aus, wie Unternehmen diese Neuerungen im Unternehmen und auch in der entsprechenden Berichterstattung umsetzen können.
Im Anschluss an den Vortrag wurde unter anderem diskutiert, wie die Diskrepanz zwischen den Anforderungen der Kommission, der Stimmrechtsberater und Investoren und auch aus dem internationalen Umfeld wahrgenommen wird und wie diesen am besten entsprochen werden kann.
Einen ausführlichen Bericht zum 17. Corporate Governance Working Breakfast finden Sie hier.