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Am Donnerstag, 28. Februar, veranstaltete die Frankfurt School of Finance & Management ihr erstes Corporate Governance Breakfast im Jahr 2019. Dabei ging es um aktuelle Diskussionen zum Unternehmenssanktionsrecht in Deutschland.
Skandale in der Unternehmenspraxis, wie die Dieselaffäre, haben die Debatte um eine Strafbarkeit von Unternehmen wieder in den Fokus gerückt. Im deutschen Recht regelt bislang lediglich das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) den Umgang mit Straftaten in Unternehmen. Dieses erscheint nach Ansicht vieler Experten in Politik und Wissenschaft für Unternehmen nicht mehr zeitgemäß. Die Einführung eines Unternehmenssanktionsrechts in Deutschland ist – wie in der Koalitionsvereinbarung der Regierungsfraktionen beschrieben – zu erwarten.
Bei der Diskussion des 13. Corporate Governance Working Breakfast, sprach Dr. Tobias Brouwer, Bereichsleiter Recht und Steuern beim Verband der chemischen Industrie e.V., über die Stärkung der Unternehmens-Compliance, Vorwerfbarkeit von Organisationsmangel und das gesellschaftliche Trennungsprinzip.
Einen ausführlichen Bericht zu der Veranstaltung vom 28. Februar können Sie hier nachlesen.
Die Reihe Corporate Governance Breakfast bietet eine Plattform für die Wissensvermittlung und den fachlichen Austausch zu aktuellen Entwicklungen im Bereich Corporate Governance. Professor Dr. Julia Redenius-Hövermann, Professorin für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Frankfurt School, und Sabrina Biedenbach, Board Office Biedenbach, sind die Initiatorinnen der Gesprächsreihe.