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Vergütungspraxis in Banken nach der Regulierung

Neuer Handlungsbedarf aus der Umsetzung von KWG-Neuerungen und der InstitutsVergV 4.0

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Inhalte

  • Regulatorischer Rahmen im Überblick
    • Relevante Regulierer und Regelwerke
    • KWG und InstitutsVergV als Kern der nationalen Anforderungen

  • Neuerungen aus der CRD V-Umsetzung im Überblick
    • Risikoreduzierungsgesetz und KWG
    • InstitutsVergV 4.0 und Auslegungshilfe
    • Relevante EBA Guidelines und Standards

  • Besonderheiten für einzelne Finanzunternehmen
    • Förderinstitute
    • Wertpapierinstitute
    • Leasing-/Factoringinstitute
    • Kapitalanlagegesellschaften

  • Ausgewählte Handlungsfelder in der Umsetzung
    • Neue Einstufungssystematik
    • Verschärfungen zur Risk Taker-Ermittlung und -Vergütung für bedeutende und nicht-bedeutende Institute
    • Geschlechtsneutrale Vergütungspolitik
    • Erweiterte Offenlegung von Vergütungsangaben
    • Neue Vorgaben zum Vergütungsbeauftragten
    • Gruppenzusammenhang und Töchter mit sektoraler Regulierung
    • Eingriffsmöglichkeiten der Aufsicht

  • Nachhaltigkeit und Vergütung
    • ESG-Risiken und Vergütungssysteme
    • Regulatorischer Rahmen (EU, national)


Lernziele

Die Teilnehmer lernen, die aktuellen regulatorischen Anforderungen an die Vergütungssysteme vor dem institutsspezifischen Hintergrund ihres Unternehmens einzuordnen.
Der Schwerpunkt liegt auf den bereits Ende 2020 in Kraft getretenen Neuerungen im Kreditwesengesetz sowie der novellierten InstitutsVergV 4.0 und ihrer Auslegungshilfe. Dabei werden auch die aktuellen Umsetzungsvorgaben der EBA (Guidelines und Regulatory Technical Standards) berücksichtigt.
Neben punktuellen Verschärfungen für die bedeutenden Institute bringen die Neuerungen deutliche Verschärfungen für alle nicht-bedeutenden, die erstmals auch Risk Taker zu ermitteln und daran anknüpfende Vergütungsanforderungen umzusetzen haben. Darüber hinaus gelten Besonderheiten für diverse Institutsarten (z. B. Förderbanken, Wertpapierinstitute, Leasing- und Factoringinstitute).
Die Einordnung der Neuerungen erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Aufsichts- und Prüfungspraxis und berücksichtigt weitere Regulierungstrends (z. B. Pay for Sustainability).
 

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Mitglieder von Geschäftsleitungs- und Aufsichtsgremien sowie an Fach- und Führungskräfte in den Bereichen, die sich mit Anreiz- und Vergütungssystemen beschäftigen (z.B. in Personal, Compensation & Benefits, Risikocontrolling, Compliance, Legal und Revision) sowie Vergütungsbeauftragte und deren Stellvertreter.

Methodik

Interaktiver Fachvortrag, Gruppenarbeit, Präsentation

Dauer

1 Tag

Inhouse-Qualifizierung

Unser gesamtes Angebot ist auch maßgeschneidert für Ihr Unternehmen buchbar. Gerne beraten wir Sie dazu und erstellen Ihnen auf Wunsch ein individuelles Angebot.

Preisvorteil von 10% ab dem 2. Teilnehmer pro Unternehmen und Seminartermin.