Die Teilnehmer lernen, die aktuellen regulatorischen Anforderungen an die Vergütungssysteme vor dem institutsspezifischen Hintergrund ihres Unternehmens einzuordnen.
Der Schwerpunkt liegt auf den bereits Ende 2020 in Kraft getretenen Neuerungen im Kreditwesengesetz sowie der novellierten InstitutsVergV 4.0 und ihrer Auslegungshilfe. Dabei werden auch die aktuellen Umsetzungsvorgaben der EBA (Guidelines und Regulatory Technical Standards) berücksichtigt.
Neben punktuellen Verschärfungen für die bedeutenden Institute bringen die Neuerungen deutliche Verschärfungen für alle nicht-bedeutenden, die erstmals auch Risk Taker zu ermitteln und daran anknüpfende Vergütungsanforderungen umzusetzen haben. Darüber hinaus gelten Besonderheiten für diverse Institutsarten (z. B. Förderbanken, Wertpapierinstitute, Leasing- und Factoringinstitute).
Die Einordnung der Neuerungen erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Aufsichts- und Prüfungspraxis und berücksichtigt weitere Regulierungstrends (z. B. Pay for Sustainability).
Dieses Seminar richtet sich an Mitglieder von Geschäftsleitungs- und Aufsichtsgremien sowie an Fach- und Führungskräfte in den Bereichen, die sich mit Anreiz- und Vergütungssystemen beschäftigen (z.B. in Personal, Compensation & Benefits, Risikocontrolling, Compliance, Legal und Revision) sowie Vergütungsbeauftragte und deren Stellvertreter.
Interaktiver Fachvortrag, Gruppenarbeit, Präsentation
1 Tag
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