In diesem Modul wird die Öffentlichkeitsarbeit behandelt. Eine Stiftung kann nur dann positiv wirken, wenn sie eben nicht im Verborgenen bleibt, sondern andere auch über die Tätigkeit informiert. Das geht natürlich über die grundlegenden Informationspflichten an die Behörden hinaus. "Tue Gutes" reicht nicht, es gilt auch der Grundsatz: "rede darüber". Diese Thematik wird in diesem Modul ausführlich behandelt. Angefangen bei der Presse- und generellen Medienarbeit, über die Organisation von Stiftertagen, bis hin zu Fundraising-Aktionen, werden die diversen und vielfältigen Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit erläutert. Denn das Ziel dieser Arbeit ist natürlich auch die Animation zu Zustiftungen oder Stiftungsneugründungen. Das bedeutet auch die Information über die Grenzen der "Werbung" gerade in Bezug auf die Frage der Einbindung dieser Vorgehensweise in die weitere PR-Arbeit der Bank, des Finanzdienstleisters, Steuerberaters oder Rechtsanwalts.