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FSDF e-Campus Final Exam Regulation

Prüfungsordnung*

für FSDF E-Campus E-Learning Zertifikatskurse (Frankfurt School of Finance & Management gGmbH - im Folgenden als "Frankfurt School" bezeichnet)

§ 1          Ziel der FSDF e-Campus Prüfungen

Am Ende jedes Kurses wird eine schriftliche Abschlussprüfung durchgeführt um die Kenntnisse im jeweiligen Kursthema zu bewerten.

§ 2          Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung

  1. Teilnehmende an den FSDF e-Campus E-Learning-Kursen, die sich von der Frankfurt School zertifizieren lassen möchten, müssen am Ende des Kurszeitraums persönlich die Abschlussprüfung ablegen.
  2. Die FSDF e-Campus e-Learning Zertifikatskurse bestehen aus mehreren Units/Lerneinheiten, wobei jede Unit mit einem Online-Test endet. Zur Abschlussprüfung werden nur diejenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen, die den Online-Test für jede Unit/Lerneinheit erfolgreich bestanden haben. Die Minimalanforderung zum Bestehen für jeden der Online-Tests beträgt 50% der insgesamt erreichbaren Punkte. Jeder Online-Test kann bis zu zwei (2) Mal wiederholt werden.
  3. Neben den Online-Tests müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer alle Pflichtaufgaben und/oder Übungen (die Minimalanforderung zum Bestehen beträgt 50%) des Zertifizierungskurses bestehen, um die Abschlussprüfung antreten zu dürfen.
  4. Kann eine Teilnehmerin / ein Teilnehmer aus irgendeinem Grund nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen, kann sie / er die Abschlussprüfung innerhalb eines (1) Jahres wiederholen. Die Bedingungen für die Wiederholung der Prüfung sind in § 12 festgelegt.

§3           Technische Anforderungen

  1. Laptop oder Desktop PC mit einem der folgenden Betriebssysteme:
  • Mac OS X 10.15 "Catalina"
  • Mac OS X 10.14 "Mojave"
  • Mac OS X 10.13 "High Sierra"
  • Mac OS X 10.12 "Sierra"
  • Windows 10
  • Windows 8.1
  • Windows 8
  • Windows 7
  1. Webcam
  2. Mikrofon für die Aufsicht
  3. Stabile Internetverbindung zum Herunterladen der Abschlussprüfungs-App sowie für die Teilnahme an der Prüfung und zur Synchronisation nach Abschluss der Abschlussprüfung
  4. Stabile und zuverlässige Stromversorgung

§ 4          Datum und Ort der Abschlussprüfung

  1. Die Abschlussprüfung wird online stattfinden.
  2. Die Frankfurt School bietet einen Termin pro Kursdurchlauf für die Abschlussprüfung an.
  3. Der genaue Termin der Abschlussprüfung wird rechtzeitig während des Kurszeitraums bekannt gegeben.

§ 5          Anmeldung zur Abschlussprüfung

  1. Die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgt automatisch für diejenigen Studierenden, die alle Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung erfüllen. Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter § 2.
  2. Die Frankfurt School benachrichtigt die teilnahmeberechtigten Teilnehmer per E-Mail, sobald die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Kurszeitraum beendet ist. Diese E-Mail gilt als Anmeldebestätigung für jeden Teilnehmer. 
  3. Nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail der Frankfurt School sollten die zugelassenen Teilnehmer alle Richtlinien und Empfehlungen befolgen, die in der Unit des Kurses „Informationen zur Abschlussprüfung“ beschrieben sind.
  4. Teilnehmer, die die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen.

§ 6          Kosten der Abschlussprüfung und des Zertifikats

  1. Die Abschlussprüfungsgebühr für den ersten Prüfungsversuch ist in der Kursgebühr enthalten. Für jeden weiteren Prüfungsversuch erhebt die Frankfurt School von den Teilnehmenden eine Abschlussprüfungsgebühr in Höhe von 50 EUR**. Die Abschlussprüfungsgebühr muss direkt an die Frankfurt School überwiesen werden.
  2. Nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung wird ein digitales Zertifikat ausgestellt.

§ 7          Inhalt und Durchführung der Abschlussprüfung

  1. Jede/r Teilnehmende, die/der sich von der Frankfurt School zertifizieren lassen möchte, muss die Abschlussprüfung bestehen. Die Abschlussprüfung ist in digitaler Form und muss individuell und persönlich geschrieben werden.
  2. Die umfassende Abschlussprüfung enthält Fragen zum Inhalt der meisten oder aller verpflichtender Units/Lerneinheiten.
  3. Die Abschlussprüfung kann nur zu den von der Frankfurt School festgelegten Terminen abgelegt werden.
  4. Die Teilnehmenden haben 2 Stunden Zeit, um die Abschlussprüfung zu absolvieren. Sollten sie aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein, die Prüfung innerhalb dieses Zeitrahmens abzuschließen, wird ihnen keine zusätzliche Zeit gewährt.
  5. Für das Bestehen der Prüfung muss mindestens 50% der Gesamtpunktzahl erreicht werden.
  6. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden, um das Zertifikat der Frankfurt School zu erhalten. Die Bedingungen für die Wiederholung der Prüfung sind in § 12 festgelegt.

§ 8          Identifizierung des Kandidaten

Jeder Prüfungskandidat muss sich vor der Webcam mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis vor der Webcam ausweisen, bevor er mit der Abschlussprüfung beginnt.

§ 9          Bewertungsschema der Prüfung

Leistung ECTS Grade
größer oder gleich 95% A - Hervorragend
93,5% bis unter 95% A - Hervorragend
92% bis unter 93,5% A - Hervorragend
90,5% bis unter 92% A - Hervorragend
89% bis unter 90,5% B - Sehr gut
87,5% bis unter 89% B - Sehr gut
86% bis unter 87,5% B - Sehr gut
84,5% bis unter 86% B - Sehr gut
83% bis unter 84,5% B - Sehr gut
81,5% bis unter 83% B - Sehr gut
80% bis unter 81,5% B - Sehr gut
78,5% bis unter 80% C - Gut
77% bis unter 78,5% C - Gut
75,5% bis unter 77% C - Gut
74% bis unter 75,5% C - Gut
72,5% bis unter 74% C - Gut
71% bis unter 72,5% C - Gut
69,5% bis unter 71% C - Gut
68% bis unter 69,5% D - Befriedigend
66,5% bis unter 68% D - Befriedigend
65% bis unter 66,5% D - Befriedigend
63,5% bis unter 65% D - Befriedigend
62% bis unter 63,5% D - Befriedigend
60,5% bis unter 62% D - Befriedigend
59% bis unter 60,5% D - Befriedigend
57,5% bis unter 59% E - Ausreichend
56% bis unter 57,5% E - Ausreichend
54,5% bis unter 56% E - Ausreichend
53% bis unter 54,5% E - Ausreichend
51,5% bis unter 53% E - Ausreichend
50% bis unter 51,5% E - Ausreichend
unter 50% F - Nicht bestanden

§ 10        Bewertung und Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse

Die Frankfurt School ist für die Bewertung der Prüfungen verantwortlich. Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer werden innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Prüfung über die endgültigen Ergebnisse informiert. Die Frankfurt School hat das alleinige Recht, die Prüfung zu prüfen und auszulegen; die Prüfer und der Prüfungsausschuss haben dabei einen vollen Ermessensspielraum.

§ 11        Möglichkeit des Rücktritts von der Prüfung

  1. Die Prüfungsteilnehmerin / der Prüfungsteilnehmer kann ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Dies ist mindestens zwei (2) Wochen vor der Prüfung mitzuteilen. Der nächste Versuch wird in solchen Fällen als der erste gewertet.
  2. Weniger als zwei Wochen vor der Prüfung kann die Kandidatin / der Kandidat nur mit einer Erklärung über einen wichtigen Grund (z.B. Krankheit) zurücktreten. Die Frankfurt School entscheidet, ob die Aussage als wichtiger Grund gilt. In diesem Fall wird der nächste Versuch als erster Versuch gewertet.
  3. Tritt die Kandidatin / der Kandidat innerhalb von zwei (2) Wochen vor der Prüfung ohne wichtigen Grund von der Prüfung zurück, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. In diesem Fall wird der nächste Versuch, eine Prüfung zu schreiben, als der zweite gewertet.
  4. Wenn die Kandidatin / der Kandidat ohne vorherige Ankündigung nicht an der Abschlussprüfung teilnimmt, wird ihm keine Gelegenheit mehr gegeben, die Abschlussprüfung erneut abzulegen. Infolgedessen wird dieser Kandidat auch nicht in der Lage sein, ein Zertifikat der Frankfurt School oder eine Bestätigung über den Abschluss des Kurses zu erhalten.

§ 12        Wiederholung der Prüfung

  1. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden.
  2. Kandidaten, die die Abschlussprüfung bestanden haben, dürfen diese nicht wiederholen.
  3. Das Datum der Wiederholungsprüfung muss innerhalb eines (1) Jahres liegen.
  4. Die gesamte Abschlussprüfung muss neu geschrieben werden.
  5. Die Frankfurt School entscheidet über die Modalitäten der Wiederholungsprüfung. Die Kandidatin / der Kandidat darf keine Ansprüche bezüglich der Prüfungsmodalität, des Prüfers oder des Inhalts geltend machen.
  6. Für jede Wiederholung der Abschlussprüfung erhebt die Frankfurt School von der Kandidatin / dem Kandidaten eine Abschlussprüfungsgebühr in Höhe von EUR 50**.

§ 13        Prüfungseinsicht

Die Überprüfung von benoteten Abschlussprüfungen ist auf schriftlichen Antrag innerhalb von vier (4) Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse möglich. Kandidatinnen und Kandidaten ist es nicht gestattet, die Prüfung, die Antworten, die Fragen, die Kommentare der Prüferinnen und Prüfer und/oder die Ergebnisse zu fotografieren, aufzuschreiben oder in irgendeiner anderen Form zu kopieren.

§ 14        Plagiate, Betrug und Regelverstöße

  1. Die Aufsicht der Abschlussprüfung erfolgt digital.
  2. Sollte eine Kandidatin / ein Kandidat betrügen, zu betrügen versuchen oder gegen die Prüfungsordnung verstoßen, behält sich die Frankfurt School das Recht vor, die Prüfung oder Teile davon für ungültig zu erklären.
  3. Die Frankfurt School kann die Prüfung für nicht bestanden erklären, wenn innerhalb eines Jahres Täuschungshandlungen festgestellt werden.
  4. Betrug schließt die Kandidatin / den Kandidaten von der Wiederholung der Abschlussprüfung und dem Erhalten eines Zertifikats aus.

§ 15        Sonderfälle

  1. Die Kandidaten haben 2 Stunden Zeit, um die Abschlussprüfung zu absolvieren. Sollte die Prüfung unterbrochen werden (z.B. durch einen Stromausfall oder eine versehentliche Schließung), benötigen die Teilnehmenden Unterstützung, um die Prüfung wieder aufnehmen zu können.
  2. Prüfungen, die aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ursachen, die die Frankfurt School nicht zu vertreten hat (z.B. Verlust, Beschädigung), nicht bewertet werden können, sind zu wiederholen.

§ 16        Frankfurt School Zertifikat

Nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhält der Kandidat ein digitales Zertifikat, das seine Kompetenz in dem jeweiligen Kursthema belegt.

*Die englische Fassung der Abschlussprüfungsordnung ist die offizielle Fassung. Dies ist nur eine Übersetzung.

**Änderungen vorbehalten

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