Der Wandel zu einer nachhaltigeren und emissionsärmeren Gesellschaft und Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren zu einem beherrschenden Thema unserer Zeit entwickelt. Den Banken kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Zum einen ergeben sich aus dem enormen Finanzierungsbedarf Chancen, zum anderen haben sich Nachhaltigkeitsrisiken für viele Institute zu einem wesentlichen, aktiv zu steuernden Risikotreiber entwickelt.
In Teil 1 des Seminars werden Sie für die Bedeutung des Themas und die Rolle der Banken sensibilisiert. Es wird auf den EU-Aktionsplan „Sustainable Finance“ und das Ziel, Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu lenken, eingegangen. Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass ein einheitliches Verständnis besteht, was als „ökologisch nachhaltige Aktivität“ gilt, und dass nachprüfbare Kriterien geschaffen werden, die eine Einstufung einer Aktivität als ökologisch nachhaltig ermöglichen. Mit der EU-Taxonomie und begleitenden Regulatory Technical Standards werden diese Voraussetzungen geschaffen. Darüber hinaus wird auf die Corporate Social Responsibility Directive (CSDR) und die Vorgaben für die Säule III Offenlegung als wesentliche Elemente der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingegangen.
Teil 2 des Seminars beinhaltet einen Überblick über regulatorische Vorgaben zum ESG-Risikomanagement für Banken. Nachhaltigkeitsrisiken wurden von der BaFin mit dem Ende 2019 erschienenen Merkblatt als ESG-Risiken (Environmental, Social & Governance) in den bankaufsichtsrechtlichen Anforderungskatalog integriert. Auch die EZB-Bankenaufsicht hat mittlerweile Vorgaben zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken veröffentlicht und prüft deren Umsetzung bereits als Teil des SREP. Einen umfangreichen Stresstest zu Klimarisiken führt die EZB-Bankenaufsicht im Jahr 2022 auf Basis der im Oktober 2021 veröffentlichten Methodik durch. Weitere Regulierungsinitiativen zum Management erfolgen aktuell durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA sowie die BaFin (im Zuge der MaRisk-Novelle 2022). Auf EU-Ebene hat die EBA bereits umfangreiche Erwartungen zum Umgang mit ESG-Risiken veröffentlicht, die nun über die laufende Überarbeitung der Capital Requirements Regulation (CRR) und der Capital Requirements Directive (CRD) sowie nachgelagerte EBA-Vorgaben als verbindliche Anforderungen ausgestaltet werden. Daneben werden zudem Vorschläge diskutiert, wie ESG-Risiken bei den Eigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko in Säule I besser berücksichtigt werden können.