Der Wandel zu einer nachhaltigeren und emissionsärmeren Gesellschaft und Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren zu einem beherrschenden Thema unserer Zeit entwickelt. Den Banken kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Zum einen ergeben sich aus dem enormen Finanzierungsbedarf Chancen, zum anderen haben sich Nachhaltigkeitsrisiken für viele Institute zu einem wesentlichen, aktiv zu steuernden Risikotreiber entwickelt.
In dem Seminar werden Sie für die Bedeutung des Themas und die Rolle der Banken sensibilisiert. Es wird auf den EU-Aktionsplan „Sustainable Finance“ und das Ziel, Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu lenken, eingegangen. Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass ein einheitliches Verständnis besteht, was als „ökologisch nachhaltige Aktivität“ gilt, und dass nachprüfbare Kriterien geschaffen werden, die eine Einstufung einer Aktivität als ökologisch nachhaltig ermöglichen. Mit der EU-Taxonomie und begleitenden Regulatory Technical Standards werden diese Voraussetzungen geschaffen.
Darüber hinaus werden die Anforderungen der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) und die Vorgaben für die Säule III Offenlegung als wesentliche Elemente der Nachhaltigkeitsberichterstattung erläutert. Dabei werden auch aktuelle Entwicklungen (CSRD-Umsetzungsgesetz in Deutschland, European Financial Reporting Standards, CRR 3, Carbon Accounting) anhand der Rechtstexte und mit praktischen Umsetzungsbeispielen behandelt.
Weiterer Teil des Seminars ist ein Überblick über regulatorische Vorgaben zum ESG-Risikomanagement für Banken. Nachhaltigkeitsrisiken wurden von der BaFin mit dem Ende 2019 erschienenen Merkblatt als ESG-Risiken (Environmental, Social & Governance) in den bankaufsichtsrechtlichen Anforderungskatalog integriert. Spätestens mit den neuen MaRisk vom 29.06.2023 prüfen Wirtschaftsprüfer, Revision und Aufsicht für alle Banken die Umsetzung der Anforderungen zum ESG-Risikomanagement. Auch die EZB-Bankenaufsicht hat bereits seit längeren Vorgaben zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken veröffentlicht und prüft deren Umsetzung bereits als Teil des SREP. Einen umfangreichen Stresstest zu Klimarisiken führte die EZB-Bankenaufsicht im Jahr 2022 durch. Nun werden die bankaufsichtlichen Stresstests methodisch verbessert und auch die Banken selbst müssen eigene, institutsinterne ESG-Stresstests gemäß MaRisk konzipieren und durchführen. Weitere Regulierungsvorgaben werden aktuell insbesondere durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA aber auch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht entwickelt. Das Seminar gibt eine fundierte Einführung in die aktuellen und zukünftigen rechtlichen Vorgaben zum ESG-Risikomanagement und Praxisbeispiele zur Umsetzung.