Mitarbeiter, die personenbezogene Daten bearbeiten.
Anwenden der Datenschutzvorgaben im beruflichen Alltag.
Veranschaulichung der Verpflichtungserklärung nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Datenschutz ist Selbstschutz!
In einer zunehmend vernetzten Welt steigt der Marktwert persönlicher Daten. Daher wird deren Schutz immer wichtiger. Aus diesem Grund hat die EU die Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet, die durch das neue Bundesdatenschutzgesetz für alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland verpflichtend zu beachten ist.
Die materiellen und immateriellen Schäden, die durch ungenügenden Datenschutz entstehen, können nur geschätzt werden – durch die stark erhöhten Bußgelder im neuen Datenschutzrecht werden die Schäden nicht geringer.
Ihr Datenschutzbewusstsein ist und bleibt der entscheidende Faktor für Ihre Datensicherheit und die Ihres Unternehmens.
eLearning
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