Kompetente Experten zeigen anhand von konkreten Beispielen auf, welche Gestaltungsalternativen zu bedenken sind, um den Willen von Erblassern in die Tat umzusetzen.
Ein kleines Beispiel aus der Praxis. Seit 2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung. Sie regelt beispielsweise, dass für im europäischen Ausland lebende deutsche Staatsangehörigen im Todesfall mitunter nicht mehr das deutsche Erbschaftsrecht gilt, sondern das des Landes, in dem der Erblasser gestorben ist. Ein Testament, das diesen Umstand nicht Rechnung trägt, wird schnell zu einer heiklen Angelegenheit.