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Neue Ausbildungsverordnung Bank 2020 ab 1. August 2020

Informationen für Personaler und Ausbilder

Neue Ausbildungsverordnung zum Bankkaufmann/Bankkauffrau
seit 1. August 2020

Nach über 20 Jahren wurde die Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 1998 nun überarbeitet und modernisiert. Am 11. Dezember 2019 hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung dieser neuen Verordnung und dem Ausbildungsrahmenplan zugestimmt. Der neue Beruf tritt zum 1. August 2020 in Kraft und kann ausgebildet werden. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen alle relevanten Informationen zur neuen Ausbildungsverordnung zur Verfügung stellen. Wir werden Sie in den nächsten Monaten auf dieser Seite beim Übergang zur neuen Ausbildungsverordnung begleiten und Sie auf dem aktuellen Stand halten. Wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig reinschauen.

Online Refresh und Erfahrungsaustausch

Die neue Ausbildungsverordnung für Bankkaufleute ist bereits einige Zeit in Kraft und wir konnten erste Erfahrungen in den schriftlichen und mündlichen Prüfungen sammeln.
Gerne möchten wir Sie zu einem Online Refresh und Erfahrungsaustausch einladen, der mit vielen aktuellen Informationen aus den IHKn und Banken gespickt ist.

Themen
  • Erfahrungen und fachliche Einordnung der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
  • Anforderungen der IHKn zur mündlichen Prüfung (z.B. Einsatz von digitalen Hilfsmitteln)
  • Bestehensregelungen und Umgang mit der Mündlichen Ergänzungsprüfung
  • Aktiver Austausch unter den Teilnehmenden, wie die einzelnen Banken mit der Nutzung der digitalen Hilfsmittel in der mündlichen Prüfung umgehen
  • Lehren aus der Coronazeit: Welche Seminarinhalte eignen sich für online-Formate und wobei ist Präsenz sinnvoll und wünschenswert?
Neue Termin in Planung


Dauer: ca. 60 - 90 Minuten. Die Teilnahme ist kostenfrei.

 

Update

Die Umsetzungshilfe des BiBB wurde kürzlich veröffentlicht.

Darin werden auf 123 Seiten äußerst wichtige Hinweise zur konkreten Anwendung der Ausbildungsordnung in der Praxis, der Berufsschule und der Prüfung gegeben.

Hier können Sie diese herunterladen. 

Unser Angebot

Unser Seminarangebot für Ihre Auszubildenden, dualen Studenten und Ausbildenden können Sie hier abrufen.

FAQ neue Ausbildungsverordnung – Ihre Fragen unsere Antworten

Was sind die wesentlichen Änderungen der neuen Ausbildungsverordnung (AO)?

  • Kern der neuen AO ist die Beratungskompetenz
  • Stärker im Fokus stehen kundenbezogene Kompetenzen, kommunikative Fähigkeiten und die Fähigkeit zu vernetztem Denken
  • Digitalisierung der Arbeitswelt: digitale Arbeitsmittel und Methoden im Rahmen der beruflichen Handlung einsetzen
  • Projektorientiertes Arbeiten
  • Gestreckte Abschlussprüfung

Welche Themeninhalte entfallen?

Dies sind nur einige Beispiele, welche in der neuen Ausbildungsverordnung entfallen:

  • Scheck (nur Bankenorderscheck)
  • Optionsanleihe, Wandelanleihe (kein Mindestinhalt)
  • Swapgeschäfte, Devisenoptionsgeschäfte (kein Mindestinhalt)
  • Dokumentäre Zahlungen (in Grundzügen enthalten)
  • Bankenkontokorrentkonto
  • Rücklagen- und Ausschüttungspolitik
  • Marketing (in Grundzügen enthalten)
  • Teile von Rechnungswesen (kein eigenes Prüfungsfach mehr, jedoch wurden viele Inhalte in die anderen Prüfungsfächer integriert)

Was müssen Sie an Ihrem bisherigen Qualifizierungskonzept ändern, da Themen gestrichen wurden und neue hinzugekommen sind?

Nicht mehr das fachliche Wissen, sondern das Anwenden steht im Vordergrund. Das bedeutet, dass Sie den Fokus auf „vernetztes Denken, projektorientiertes Handeln und kundenorientierte Beratung“ legen müssen.

Dazu empfehlen wir Ihnen unser ausgereiftes Planspiel „Wir gründen eine Bank“. Dieses holt Ihre Auszubildenden spielerisch in die Finanzwelt ab. Dann folgt eine Selbstlernphase - strukturiert durch unsere Experten. Dadurch bringen wir jene Themen auf den Punkt, die in der Praxis oftmals nicht erlebt werden. Im zweiten Teil des Planspiels „Wir managen eine Bank“ widmen wir uns den komplexen Themen rund um Controlling und Wirtschaftspolitik.

Ich dachte Rechnungswesen entfällt komplett bzw. wird gar nicht mehr geprüft?

Richtig ist, dass es kein eigenes Prüfungsfach mehr ist. Jedoch sind viele Inhalte weiterhin Bestandteil der neuen Ausbildungsverordnung und wurden in andere Prüfungsteile integriert. Sie finden sich in den Lernfeldern 7 (Wertströme und Geschäftsprozesse erfassen und dokumentieren) und 11 (Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern) wieder.

Was bedeutet gestreckte Abschlussprüfung (GAP) und wie wird diese geprüft?

Die neue Prüfung wird eine gestreckte Abschlussprüfung sein. Das bedeutet, dass die Prüfung aus zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen besteht. Der erste Prüfungsteil ersetzt hierbei die bisherige Zwischenprüfung und wird nach 18 Monaten durchgeführt (bei Verkürzung auch früher möglich). Die Ergebnisse fließen zu 20 % in die Endnote ein. Die Auszubildenden müssen somit von Anfang an kontinuierlich lernen, da die Themeninhalte der GAP1 nicht mehr in der GAP2 abgefragt werden, jedoch weiterhin Gegenstand der mündlichen Prüfung sind.

Wie bereiten sich meine Auszubildenden künftig optimal auf die Abschlussprüfung vor? Ich habe gehört, dass in der mündlichen Prüfung sowohl analog als auch digital geprüft wird, stimmt das?

Die mündliche Abschlussprüfung wird ein umfangreiches Beratungsgespräch sein, das 30 Minuten dauert und einen Beratungsfall aus einem von fünf Themengebieten abbildet. Darin soll / darf der Prüfling digitale Medien wie z. B. ein Tablet mit der hauseigenen Beratungssoftware einsetzen.

Um auf alle Prüfungsteile optimal vorbereitet zu sein, bieten wir Ihnen an der Frankfurt School einen Baukasten mit analogen und digitalen Materialien an. So holen wir jeden dort ab, wo er gerade steht. Wir strukturieren den Lernweg und bieten dem Auszubildenden Selbstständigkeit. Verschiedene Lernformate vom Video bis zum Buch bieten maximale Individualität und werden durch unsere Experten begleitet.

Die neue Ausbildungsverordnung verlangt Know-how zu Prozess- und Projektmanagement. Wie können wir die Theorie und die Praxis miteinander verbinden?

Projektmanagement lernt man nur im Tun, nicht in der Theorie. Sie wählen bei uns aus 3 Varianten die für Sie passende Verknüpfung mit Echtprojekten aus. Ob internes Projekt, Planspiel oder Azubiaward, Sie haben die Wahl. Der große Vorteil dieser praxisorientierten Vermittlung ist, dass die Auszubildenden so direkt erste Erfahrungen im Umgang mit projektorientiertem Arbeiten sammeln können. Zum anderen müssen Sie als Ausbilder ein Projekt weder überwachen, noch selbst initiieren. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie.

Persönliche und soziale Kompetenz ist mit allen Lernfeldern verknüpft, wie kann ich dies umsetzen?

Die Umsetzung des ganzheitlichen Beratungsansatzes erfordert ein hohes Maß an kommunikativer Kompetenz und Sicherheit im persönlichen Auftreten.

Dazu haben wir an der Frankfurt School 5 Module entwickelt:

Modul 1: Einstieg in das Berufsleben durch typengerechtes Zeit-, Ziel- und Aufgabenmanagement,seinen beruflichen Alltag organisieren und auch das Lernen lernen

Modul 2: Abgleich von Selbst- und Fremdbild, lösungsorientierte Dialoge führen und professioneller Umgang mit Sprache

Modul 3: Soziale Beziehungen gestalten, mit Anderen in Team kooperieren können, die eigenen Stärken erleben

Modul 4: Fachthemen überzeugend präsentieren – ein must have für analoge und digitale Beratung

Modul 5: Eigene Kompetenzen erkennen und sich gut positionieren, sein persönliches Profil schärfen, Vision – Eignung und Jobdesign – Kernqualitäten analysieren, persönliches Ziel- und Wertemanagement für eine passende Positionierung, next steps

Unterstützt wird das ganze durch das YOU-Magazin, ein Entwicklungslogbuch, in dem alle Teile miteinander verbunden sind und der Auszubildende seine persönliche Entwicklung dokumentieren kann.

Sehen Sie noch zusätzliche Herausforderungen für Direktbanken?

Ja, für Direktbanken wird es immer schwerer, die ganzheitliche Kundenberatung, die in der mündlichen Prüfung gefordert wird (Face to Face), abzubilden (fehlender persönlicher Kundenkontakt). Aus diesem Grund besteht hier zusätzlicher Handlungsbedarf. Sprechen Sie uns hierzu an.

Wie kann ich weitere Informationen zur neuen Ausbildungsordnung erhalten?

Wir bieten in einem regelmäßigen Turnus kostfreie Online-Seminare an, die sich mit der neuen Ausbildungsverordnung beschäftigen. Diese zeigen Ihnen Lösungsvorschläge für die Herausforderungen der neuen Ausbildungsverordnung und für Ihre zukünftige Ausbildungsarbeit.

Was hat sich im Vergleich zur bisherigen Ausbildungsverordnung geändert?
Eckdaten zum neuen Beruf:

Titel: Bankkaufmann/-frau
Ausbildungsdauer: 3 Jahre (36 Monate) / Verkürzung ist grundsätzlich möglich
Aufbau des Berufes:      Monoberuf ohne Differenzierung
Betriebliche Ausbildungsinhalte: Mindestinhalte lt. Ausbildungsrahmenplan
Schulische Ausbildungsinhalte: 13 Lernfelder lt. Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz
Abschlussprüfung: Gestreckte Abschlussprüfung (bestehend aus Teil 1 und Teil 2) + mündliche Prüfung

Neue Ausbildungsinhalte

Auch sind neue Ausbildungsinhalte entwickelt worden, wie zum Beispiel die „ganzheitliche Kundenberatung“, die den Kunden bereits in der Ausbildung in den Mittelpunkt stellt. Verschiedene Formen der Projektarbeit und der Prozessorientierung wurden ebenfalls als neue Ausbildungsinhalte aufgenommen. Somit werden Auszubildende bereits in der Ausbildung für die Arbeit in einer modernen Bank vorbereitet.

Neben bankfachlichen Kompetenzen auch kommunikative Kompetenzen wichtig

Bei der Neugestaltung der neuen Ausbildungsverordnung wurde darauf geachtet, dass neben den erforderlichen bankfachlichen Kompetenzen auch kommunikative Kompetenzen (zum Beispiel die Beratungskompetenz) in den Fokus rücken.
 

Vollständige berufliche Handlungen statt einzelne fachliche Themengebiete

Neu ist auch, dass die Ausbildungsverordnung nun nach vollständigen beruflichen Handlungen und nicht mehr nach einzelnen fachlichen Themengebieten strukturiert ist. Die Auszubildenden sollen während der gesamten Ausbildungszeit dafür sensibilisiert werden, den Zusammenhang zwischen Prozessqualität und Kundenzufriedenheit zu verstehen. Sie sollen verstehen und beschreiben  können, warum Prozesse und deren Optimierung im Arbeitsalltag notwendig sind.  

Digitale Hilfsmittel jetzt in die Ausbildung integriert

Auch können die Betriebe nun laut Ausbildungsverordnung digitale Hilfsmittel in den Ausbildungsalltag integrieren, die auch für die mündliche Prüfung zugelassen werden. Damit die Ausbildungsverordnung in den nächsten Jahren nicht immer wieder an die neuesten technischen Entwicklungen angepasst werden muss, wurde diese jetzt technikneutral formuliert.

Die gestreckte Abschlussprüfung

Auch wurde im Zuge der Neuausrichtung die Abschlussprüfung modernisiert. Die Zwischen- und Abschlussprüfung wurde nun durch die gestreckte Abschlussprüfung ersetzt. Diese gestreckte Abschlussprüfung besteht aus Teil 1 und Teil 2. Der 1. Teil wird bereits zur Mitte der Ausbildung verbindlich geprüft. Teil 2 wird dann am Ende der Ausbildungszeit geprüft. Beide Teile bilden gemeinsam die  Abschlussprüfung. Somit wird die Prüfung zeitlich und inhaltlich entzerrt. Die bisherige Zwischenprüfung entfällt. Bei der mündlichen Abschlussprüfung ist bewusst an der Form des  Kundenberatungsgespräches festgehalten worden. Es können nun aber in der Prüfung auch analoge oder digitale vertriebs- und beratungsunterstützende Hilfsmittel verwendet werden. Die Prüfungsdauer wurde dabei von 20 auf 30 Minuten verlängert.

Prüfungsbereiche Dauer Prüfungsinstrument Gewichtung

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

Konten führen und Anschaffungen finanzieren 90 Min. Schriftliche Prüfung 20%

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

Vermögen aufbauen und Risiken absichern 90 Min. Schriftliche Prüfung 20%
Finanzierungsvorhaben begleiten 90 Min. Schriftliche Prüfung 20%
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Min. Schriftliche Prüfung 10%
Kunden beraten 30 Min. Gesprächssimulation 30%

Vergleich der Ausbildungsordnungen 1998 und 2020

Bankkaufleute-Vgl.-AO.PNG

AGV Banken: Bericht 2018/2019, S. 91 (2019)

Was können Sie tun, um Ihre Auszubildenden bestmöglich zu unterstützen?

Wir können Ihnen eine Reihe innovativer Schulungsformate anbieten, die Ihre Auszubildenden neben der Berufsschule während ihrer Ausbildungszeit und zur Vorbereitung auf die gestreckte Abschlussprüfung unterstützen.

Beispiele sind:

  • Präsenzseminare zu Fach- und Persönlichkeitsthemen  
  • Live-Online-Trainings
  • e-Books / Studienbriefe
  • Videos zu verschiedenen Fachinhalten
  • Online-Nuggets
  • Online-Tests
  • Online-Prüfungsvorbereitung
  • Online-Seminare für Prüfungsteilnehmer
  • Planspiele
     

Zurzeit überarbeiten wir unsere Schulungsinhalte in Hinblick auf die neuen Ausbildungsinhalte. Nach deren Fertigstellung finden Sie die überarbeiteten Seminarinhalte hier. Wir werden Sie dazu auf dieser Seite informieren.